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Finanzierung Kita

Die Berliner Kita-Finanzierung erfolgt als Leistungsentgelt (abgerechnet wird die Leistung und nicht die Mittelverwendung), ist subjektgebunden (die Finanzierung "hängt am Kind", keine Einrichtungsfinanzierung) und ist pauschaliert (einheitliche Kostenpauschalen, abhängig vom Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang). Der Zuschuss des Landes Berlin macht ein Großteil der Kita-Finanzierung aus und wird ermittelt, indem man von den Kostenpauschalen den Trägereigenanteil (2022: 5%) und den gesetzlichen Elternbeitrag (23 €) abzieht.

Die Abrechnung erfolgt über das Softwareverfahren ISBJ, an dem alle Kitaträger teilnehmen müssen. Das Verfahren der Finanzierung und die damit verbundenen Pflichten des Kitaträges sind in der Rahmenvereinbarung RV Tag geregelt.

Zum System der Berliner Kitafinanzierung gibt es einen Foliensatz vom DaKS: "Leistungsentgelt, pauschaliert und subjektbezogen. Grundsätze der Berliner Kitafinanzierung"

 

Rahmenvereinbarung

Grundlegend für die Berliner Kitafinanzierung ist vor allem die "Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag)". Die RV Tag regelt die Finanzierung, die dazugehörigen Verfahren und die damit verbundenen Verpflichtungen des Landes und der Kitaträger. Sie wird in regelmäßigem Abstand neu verhandelt - Vertragspartner sind das Land Berlin, die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der DaKS. Die aktuelle RV Tag hat eine Laufzeit bis Ende 2025.

 

Kostenblatt

Im Kostenblatt zur Rahmenvereinbarung RV Tag sind alle Kostenpauschalen ablesbar. Das Kostenblatt wird stetig weiterentwickelt und ändert sich bspw. zu jedem Jahreswechsel und bei jedem Tarifabschluss im TV-L

 

Rechenhilfen

Der DaKS bietet mehrere Rechenhilfen zur Kitafinanzierung an.

  • Seit 2018 und exklusiv nur für die DaKS-Mitglieder gibt es den DaKS-Kalkulator, eine kleine Software für die Haushaltsplanung in Berliner Kitas und Horten. Zum Kalkulator gibt es einen Erklär-Foliensatz ("Kassenwarts little helper. Der DaKS-Kalkulator für Haushaltsplanung in Kita und Hort") sowie eine detaillierte Anleitung. Der Zugang zum Kalkulator erfolgt über https://kalkulator.daks-berlin.de und Voraussetzung für die Nutzung ist die Freischaltung eines Benutzerzugangs durch den DaKS - dazu bitte Mail mit Angabe des Ladens und einer Mailadresse an roland.kern@daks-berlin.de.
  • Ganz frei zugänglich stellen wir seit vielen Jahren ein kleines Excel-Berechnungsprogramm zur Verfügung, mit dem man neben den Kitazuschüssen auch den Mindestpersonalschlüssel für Berliner Kitas berechnen kann: Einnahmekalkulation 2024.
    Und für diejenigen, die noch mal mit dem Vorjahr vergleichen wollen, liegt hier noch: Einnahmekalkulation 2023.
  • Ein Vorläufer zum DaKS-Kalkulator war ein kleines Excel-Programm, mit dem man anhand einer konkreten Belegung, der voraussichtlichen Gehaltsentwicklung und den Sachkostenwerten aus den vergangenen Jahren den Kitahaushalt planen konnte. Wir stellen die Datei Kitakalkulation weiter zur Verfügung (enthaltene Zahlen stammen aus dem Jahr 2016. Aktuelle Version bitte anhand der Vorlage selbst basteln).

 

Mittagessen in der Kita

Jede Berliner Kita bietet den betreuten Kindern ein Mittagessen an. Dies ist eine Verpflichtung, die sich aus der Qualitätsvereinbarung (QVTAG) ergibt. Die Eltern werden an den Kosten für diese Verpflegung mit monatlich 23 € beteiligt. Ob das Kind da ist oder nicht und ob es das ihm angebotene Essen mag oder nicht, ist dabei egal. Immer wieder werden wir gefragt, wie man denn mit 23 € im Monat eine gute Mittagsversorgung hinbekommen soll. Muss man gar nicht, denn in der Gesamtfinanzierung stehen mehr Mittel zur Verfügung. Wir haben dazu eine in unserer Finanzfibel eine Übersicht "Wieviel Geld steht in Berliner Kitas für das Mittagessen zur Verfügung?" geschrieben - aus Anlass einer Podiumsdiskussion, die der Landeselternausschuss Kita mit der Autorin der Studie "Is(s)t Kita gut?" veranstaltet hat.

 

Zuzahlungen

Das seit langem immer wieder diskutierte Thema der Zusatzbeiträge in Kitas hat 2018 noch einen neuen Dreh bekommen. In Umsetzung einer Gesetzesänderung im KitaFöG haben sich die Verhandlungspartner der RV Tag zu neuen Zuzahlungsregeln geeinigt. Kurz zusammengefasst: Zuzahlungen bleiben zulässig, sie sind (für Eltern und Träger) freiwillig und jederzeit kündbar und der Träger ist verpflichtet, den Eltern die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Neu hinzugekommen ist eine Anzeigepflicht für Zuzahlungen und deren Änderung beim Senat und ein Stufenmodell, dass Zuzahlungen mit zunehmender Höhe aufwändiger macht und bei 90 € eine feste Obergrenze eingeführt hat.

Für Elterninitiativkitas (EKT) gibt es aufgrund der besonderen Rechtsstellung der Eltern besondere Regelungen: hier besteht kein einseitiges Kündigungsrecht der Eltern für einmal vereinbarte Zuzahlungen, EKT dürfen auch den Trägereigenateil über Zuzahlungen erbringen und sie dürfen den Beitritt der Eltern zum Trägerverein auch direkt im Betreuungsvertrag regeln.

Wir haben dazu folgende Dokumente:

Update Oktober 2023: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regelung zur festen und ausnahmslosen Obergrenze für unangemessen erklärt. Für die nähere Zukunft ist deshalb eine Überarbeitung der Zuzahlungsregeln zu erwarten. Dafür muss der noch nicht vorliegende Wortlaut des Gerichtsurteils abgewartet werden. Der DaKS hat zum Urteil und seinen Konsequenzen ein Positionspapier verfasst.

Update Februar 2024: Das schriftliche Urteil liegt immer noch nicht vor. Deshalb unser Tipp: Weiterhin abwarten und Tee trinken.

 


Im internen Bereich unserer Website finden DaKS-Mitglieder weitere Informationen, z.B.

  • DaKS-Infoblatt "Neuregelungen zu Zuzahlungen und Sanktionen bei Pflichtverletzung" (April 2018)
  • Foliensatz "Mehr Geld für alle! Tarifabschluss im TV-L und Refinanzierung für Berliner Kitas und Horte" (September 2019)
  • Foliensatz "Der große Sprung nach vorne. Überleitung in die S-Tabelle im TV-L und Auswirkungen auf das Kostenblatt" (Dezember 2019)