Der Bereich Lohn und Finanzen des DaKS e.V. betreut und berät die Mitglieder auf dem Gebiet der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Wir bieten folgende Leistungen an:
- Monatliche Lohnabrechnung
- Finanzbuchhaltung / Buchen laufender Geschäftsvorfälle nach § 6 StBerG und Erstellen von Auswertungen
- Unsere Abrechnungen entsprechen den geltenden Bestimmungen des Senats und der Sozialversicherungsträger. In allen Bereichen bieten wir unsere Unterstützung bei Problemen mit den zuständigen Behörden. Für sämtliche Fragen gibt es eine Ansprechpartnerin, die sich - auch im persönlichen Gespräch bei uns in der Geschäftsstelle Crellestraße - um die Belange der Einrichtung kümmert und über alle Vorstandswechsel in den Einrichtungen hinweg, die Kontinuität sicherstellt.
- Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Mitgliedschaft im DaKS.
- Die Überwachung des Budgets und der Zahlungsverkehr bleiben in der Verantwortung unserer Mandanten.
Lohnbuchhaltung
Der Lohnabrechnungsservice umfasst:
- Erstellen der monatlichen Lohnabrechnung, inklusive aller nötigen Formulare und Bescheinigungen (Lohnbelege für die Mitarbeiter*innen, An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer:innen steuer- und sozialversicherungsrechtlich, Arbeits- und Verdienstbescheinigungen, Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlungen an die Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall und Beschäftigungsverbot und Erstattung des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld, Korrespondenz mit den Krankenkassen)
- Überwachen der Gehälter gemäß TVÖD und TV-L
- Erstellen der jährlichen Meldungen und Bescheinigungen
- Betreuung im Rahmen der Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft.
Monatliche Kosten (Stand Januar 2023)
- 44,10 € - Grundbeitrag je EKT und Monat, inkl. 3 Beschäftigte
- 28 € - Grundbeitrag für Schüler- und Halbtagsläden, inkl. 2 Beschäftigte
- 14,70 € - jede/r weitere Beschäftigte
- alle Preise zzgl. 19% MwSt.
Zusatzgebühren berechnen wir u.a. für Neueinstellungen, Erstattungsanträge und Gehaltskorrekturen
Finanzbuchhaltung
Dieser Service umfasst:
- Buchen der Ein- und Ausgaben auf Grund der monatlich eingereichten Kontoauszüge und Kassenbücher und entsprechenden Rechnungen und Belegen.
- Erstellen der Auswertungen als Einnahmen- Ausgabenrechnung
- Betreuung in allgemeinen buchhalterischer Fragen.
- Für die Antragstellung der Gemeinnützigkeit erstellen wir die erforderlichen Finanzunterlagen und Auswertungen und begleiten das Verfahren.
Monatliche Kosten
- 6,40 € pro Platz laut Betriebserlaubnis für Kinderläden
- 5,70 € pro Platz laut Betriebserlaubnis für Schüler- und Halbtagsläden
- alle Preise zzgl. 19% MwSt.
Gebühren berechnen wir
- für verspätet eingereichte Unterlagen
- für Zusatzarbeit pro Stunde
„Hilfe, ich bin Vorständ:in“
1. Vorstandswechsel in der Finanzbuchhaltung
Kasse
- Bei Übergabe der Kasse muss die Kasse gezählt und der Kassenbestand von neuem und altem Kassenwart unterschrieben werden (idealerweise mittels Übergabeprotokoll).
- Kassenstand und Kassenbuch muss abgeglichen werden.
- Kassenbelege chronologisch nach Tagesdatum und nach Monaten geordnet; der Beleg, datiert mit dem 1. des Monats, liegt oben auf.
- Kassenbelege übersichtlich auf DIN A 4Blatt aufkleben, ohne dass Quittungen aufgefaltet oder gedreht werden müssen.
- Kassenbuch in Kopie (soweit vorhanden)
Bank
- Kontoauszüge nach Monaten geordnet; Rechnungen und Belege werden hinter dem jeweiligen Kontoblatt abgelegt.
- Der letzte (neueste) Kontoauszug liegt oben. D.h. Auszüge so abheften, wie es die fortlaufenden Nummern vorgeben. (Auszug 1 Blatt 1 zuerst, darauf dann Auszug 1 Blatt 2 usw.; dann Auszug 2 Blatt 1, Auszug 2 Blatt 2 usw.; zuoberst sieht man den aktuellen Kontostand.)
und
- Alle Buchungsunterlage zeitnah zum DaKS senden.
- Den aktuellen Freistellungsbescheid an den DaKS senden.
Der Freistellungsbescheid ist die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit des Vereins und muss alle drei Jahre vom Vorstand neu beantragt werden!
2. Vorstandswechsel im Bereich Lohn
- Vorstandswechsel und Kontaktdaten der neuen Ansprechpartner:in per Mail mitteilen
- Alle Informationen in der Lohnbuchhaltung müssen in der Regel zeitnah erfolgen. Bitte unbedingt anrufen, wenn es dazu Fragen gibt!
Folgende Änderungen bitte sofort mitteilen
- Ein- und Austritt von Mitarbeiter:innen. Bei Eintritten benötigen wir unseren Personalerfassungsbogen, ausgefüllt und unterschrieben, Kopie des Arbeitsvertrages und Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Bei Austritten benötigen wir die Kopie der Kündigung.
- Änderung der Wochenarbeitsstunden durch Mitteilung per Mail oder Kopie der Änderungsvereinbarung.
- Mitteilung der Kranktage durch Übersenden der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes oder der Karenztagebescheinigung per Post oder Email, am besten monatlich gesammelt. Wird der Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen überschritten, ist die Unterbrechung der Lohnzahlung die Folge. Keine Lohnzahlung erfolgt auch, wenn die neuen Mitarbeiter:innen in den ersten 4 Wochen nach Eintritt erkrankt sind. In diesen Fällen benötigen wir die AUs sehr zeitnah.
- Mitteilung der Kindkranktage mittels Kopie der ärztlichen Bescheinigung, spätestens im Folgemonat. Durch Gesetz ist geregelt, dass der/ die Arbeitnehmer:in freigestellt wird und ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht. Die bezahlte Freistellung ist nicht gegeben, wenn sich der Arbeitsvertrag, in diesem Punkt, nach TVL orientiert oder arbeitsvertraglich der Ausschluss der Bezahlung vereinbart wird. In diesem Fall wird das Gehalt für die Zeit der Freistellung gekürzt.
- Im Falle einer Schwangerschaft benötigen wir: Den voraussichtlicher Geburtstermin, bestätigt durch eine ärztliche Bescheinigung. Kopie des Beschäftigungsverbotes und Kopie des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung, aufgrund der das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Mitteilung der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber an das staatliche Arbeitsschutzamt . Bitte an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden! Tatsächlicher Geburtstermin durch Kopie der Geburtsurkunde. Elternzeitvereinbarung
Alle Änderungen müssen zum 1. bzw. zum 15. des Monats mitgeteilt werden, wenn keine davon abweichende, individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
3. Kalender / Wichtige Termine
Zahltermine
- Die Lohnsteuer muss spätestens am 10. des folgenden Monats und
- Die Sozialversicherungsbeiträge müssen am drittletzten Werktag bei der Krankenkasse eingegangen sein.
Termine 2023 (für Beitragsnachweis / Fälligkeit der Beiträge)
- Januar: 25. / 29.1.24
- Februar: 23. / 27.2.24
- März: 22. / 26.3.24
- April: 24. / 26.4.24
- Mai: 27. / 29.5.24
- Juni: 24. / 26.6.24
- Juli: 25. / 29.7.24
- August: 26. / 28.8.24
- September: 24. / 26.9.24
- Oktober: 25. / 29.10.24
- November: 25. / 27.11.24
- Dezember: 19. / 23.12.24
Andere wichtige Termine
- Der Termin zur Beantragung der Gemeinnützigkeit ist individuell und ist auf dem letzten Freistellungsbescheid angegeben
- Frist der Steuererklärung für 2023 ist der 02.09.2024.
- Archiv und Fristen zur Löschung : In der Regel 10 Jahre Aufbewahrung !
- Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung: Alle 4 Jahre rückwirkend.
4. Aktuelles
- Fahrtkostenzuschüsse zu Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Geringfügig Beschäftigte/ Minijobber:innen können nur unter Angabe der Steuer-ID und der Krankenkasse abgerechnet werden.
- Ab Januar 2023 löst die eAU die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ab.
Links und Downloads
Bereich Lohn
- Erfassungsbogen Personal
- Erfassungsbogen Minijob
- Erfassungsbogen FSJ und BuFDi
- Bestätigung Übungsleiterpauschale (3.000 €)
- Bestätigung Ehrenamtspauschale (840 €)
- Info zur Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale und Hinweise für Bezieher:innen von ALG I/II
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijob
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Antrag und Info zum Corona-Kinderkrankengeld
- Muster Arbeitsvertrag (siehe interner Bereich)
- Vorlage für die Meldung von Krankheitstagen an das Lohnbüro - als pdf und als xls
- Vorlage für einen Arbeitszeitnachweis
Bereich Finanzbuchhaltung
- Erklärung zur Körperschaftssteuer für gemeinnützige Organisationen
Kontakt
Tel.: 030 / 7009 425 - 20
Fax: 030 / 7009 425 - 29
mail: service@daks-berlin.de
Telefonzeiten
Di + Mi: 10 - 15
Do: 15 - 18
Fr: 10 – 14