Teilhabe für Kinder mit besonderen Bedarfen am Kita-Alltag
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen ist im KitaFöG festgeschrieben und seit Langem gelebte Praxis im Kita-Alltag. Viele Kinderläden haben sich bewusst dafür entschieden, Kinder mit und ohne Behinderung aufzunehmen. In anderen Kinderläden begeben sich Pädagog*innen, Träger und Eltern dann auf den gemeinsam Weg, wenn sich im Kita-Alltag heraus stellt, dass ein Kind „mehr braucht“.
Bei diesem Prozess möchten wir euch begleiten und unterstützen, Antworten auf eure Fragen finden, Verunsicherungen minimieren und hoffentlich Lust auf diesen Weg wecken!
Wir verstehen uns als Ansprechpartner*innen sowohl für Pädagog*innen, Träger als auch Eltern. (Kleiner Hinweis: für zeitaufwändigere Beratungen ist ein Fachberatungsvertrag mit dem DaKS Voraussetzung)
Mögliche Fragen und Themen
- Fallbesprechung; wenn ihr unsicher seid, ob ein Kind „mehr braucht“ oder ob Ihr dem Kind gerecht werdet
- Zusammenarbeit mit den Eltern, Vorbereitung von Elterngesprächen
- Fragen rund um das Verfahren zur Beantragung zusätzlicher Personalmittel (derzeit erhöhter Förderbedarf (A-Status), wesentlich erhöhter Förderbedarf (B-Status))
- Welche Auflagen hat der Träger zu erfüllen, wenn ihr ein Kind mit A- oder B-Status betreut?
- Aufgaben der Facherzieher*in für Integration und Zusammenarbeit im Team
- Auswahl eines Fortbildungsträgers für die Qualifizierung zum/zur Facherziehr*in für Integration
- Fragen zum Berliner Förderplan
- …
Material
- „Verfahren zur Feststellung des erhöhten und wesentlich erhöhten Förderbedarfs in Kindertageseinrichtungen“ (gültig seit November 2021 gültig)
- Anschreiben zum aktualisierten Feststellungsverfahren (2021)
- Vordruck für die Antragstellung des erhöhten Förderbedarfs (Empfehlung vom SenBJF, es kann sein, dass in den einzelnen Bezirken andere Vorlagen verwendet werden)
- Vordruck: Protokoll Förderausschuss wesentlich erhöhter Förderbedarf (Empfehlung von SenBJF, es kann sein, dass in den einzelnen Bezirken andere Vorlagen verwendet werden)
- Berliner Teilhabe- und Förderplan für die Kindertagesbetreuung (seit August 2023, für die Anwendung besteht eine Übergangsfrist von 3 Jahren)
- Zum Teilhabe- und Förderplan haben unsere Kolleg:innen vom Paritätischen empfehlenswerte Erklärvideos veröffentlicht
- „Handreichung zur Förderung der Teilhabe von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen im Land Berlin“ (Erläutert Verfahren zur Antragstellung, gesetzliche Grundlagen, Anwendung des aktualisierten Teilhabe- und Förderplans, Fortbildungsinstitute für Qualifizierung zur Fachkraft für Integration/Inklusion)
- Einführende Informationen zur Aktualisierung des „Berliner Teilhabe und Förderplan für die Kindertagesbetreuung“: Link Lernvideo Förderplan: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/#integration
- Formblatt Antrag zur Schulrückstellung/ Stellungnahme der Kita für die Eltern zur Vorlage beim Schulamt