Teilhabe für Kinder mit besonderen Bedarfen am Kita-Alltag
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen ist im KitaFöG festgeschrieben und seit Langem gelebte Praxis im Kita-Alltag. Viele Kinderläden haben sich bewusst dafür entschieden, Kinder mit und ohne Behinderung aufzunehmen. In anderen Kinderläden begeben sich Pädagog*innen, Träger und Eltern dann auf den gemeinsam Weg, wenn sich im Kita-Alltag heraus stellt, dass ein Kind „mehr braucht“.
Bei diesem Prozess möchten wir euch begleiten und unterstützen, Antworten auf eure Fragen finden, Verunsicherungen minimieren und hoffentlich Lust auf diesen Weg wecken!
Wir verstehen uns als Ansprechpartner*innen sowohl für Pädagog*innen, Träger als auch Eltern. (Kleiner Hinweis: für zeitaufwändigere Beratungen ist ein Fachberatungsvertrag mit dem DaKS Voraussetzung)
Mögliche Fragen und Themen
- Fallbesprechung; wenn ihr unsicher seid, ob ein Kind „mehr braucht“ oder ob Ihr dem Kind gerecht werdet
- Zusammenarbeit mit den Eltern, Vorbereitung von Elterngesprächen
- Fragen rund um das Verfahren zur Beantragung zusätzlicher Personalmittel (derzeit erhöhter Förderbedarf (A-Status), wesentlich erhöhter Förderbedarf (B-Status))
- Welche Auflagen hat der Träger zu erfüllen, wenn ihr ein Kind mit A- oder B-Status betreut?
- Aufgaben der Facherzieher*in für Integration und Zusammenarbeit im Team
- Auswahl eines Fortbildungsträgers für die Qualifizierung zum/zur Facherziehr*in für Integration
- Fragen zum Berliner Förderplan
- …
Material
- Eine Einladung für einen Online-Benefiz-Vortrag von Klaus Kokemoor "Das Kind, das aus dem Rahmen fällt" (6.7.2022)
- eine Zusammenstellung von Fortbildungsangeboten für Integrations-Facherzieher:innen im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) (Mai 2022)
- die Handreichung zum Verfahren zur Aufnahme und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen in Berlin (Nov 2016)
- das Jugend-Rundschreiben Nr. 4/ 2015 "Verfahren zur Feststellung eines erhöhten und wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 Abs.7 Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG" (Sep 2015) und eine Gegenüberstellung mit dem bisherigen Rundschreiben
- eine Zusammenstellung von "Häufig gestellten Fragen der Berliner Jugendämter zum Verfahren der Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas" (Sep 2015)
- der Berliner Förderplan für Kinder mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen (Dezember 2011)
- eine Auflistung von anerkannten Fortbildungsträgern für die Qualifikation zum/zur Facherzieher/in bzw. Fachkraft für Integration (Dezember 2019)