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Datenschutz

Jeder Kinderladen, jeder Hort und jede Schule unterliegt den Regeln des Sozialdatenschutzes. Personenbezogene Daten und das Wissen um ein Kind und dessen Familie unterliegen strengen rechtlichen Regelungen. Ergänzt wird der Sozialdatenschutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. umgedreht.

Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 hält der Datenschutz auch Kinder- und Schülerläden in Atem. Grund zur Panik und vorschnellen Aufträgen an irgendwelche Datenschutzfirmen besteht unseres Erachtens nicht, Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten und die eine oder andere Anpassung von Informationen und Verträgen muss aber sein.

Der Vorstand eines Kinder- oder Schülerladens ist als Träger in der Verantwortung, sich zu den Fragen rund um den Datenschutz schlau zu machen. Aber auch die Pädagog*innen sollten natürlich wissen, welche Regeln eingehalten werden müssen. Der Datenschutz hat z.B. Auswirkungen auf Betreuungs- und Arbeitsverträge, auf die eigene Website, die Dokumentation der Kinder und Kommunikationswege zu den Eltern (WhatsApp und Co). Deshalb bieten wir für unsere Mitglieder den Infoabend "Monstermäßig Daten schützen" an, an dem sich alle Beteiligten, Verantwortlichen und Interessierten informieren können.

Hier finden sich einige Materialien rund um das Thema sowie Mustervorlagen für die Ergänzung von bereits bestehenden Verträgen bzw. neue Verträge (Betreuung und Arbeit).

 


Im internen Bereich unserer Website gibt es für die DaKS-Mitglieder weitere Informationen, z.B.

  • Musterbetreuungsverträge
  • Datenschutzartikel aus unserem Newsletter DaKS-Post
  • Vorlagen für die Information für bestehende Betreuungsverträge in Kita und Hort
  • Muster Verfahrensbeschreibung Datenschutz
  • Vorlage Verfahrensbeschreibung Datenschutz zum Selbstausfüllen
  • Muster Datenschutzbelehrung
  • Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von Beschäftigtendaten