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Das Bundeskinderschutzgesetz und Schutzkonzepte in der Kinderbetreuung

Ein Abend für Vorstand und Pädagog*innen

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) sind alle Kitas aufgefordert, ein sogenanntes Schutzkonzept als konzeptionelle Erweiterung insbesondere zu den Themen "Beteiligung" und "Beschwerdemanagement" zu erarbeiten und Verfahrensregelungen zu §8a SGB VIII bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu erarbeiten.

Dieser Abend informiert über die Hintergründe und die Anforderungen und gibt euch Hilfestellung, wie ihr mit dem "Leitfaden" (den der DaKS allen Einrichtungen zugeschickt hat) euer Kinderschutzkonzept erarbeiten könnt. Wir werden über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen von Träger/Vorstand und PädagogInnen/Team sprechen, besonders auch mit Blick auf die ehrenamtlichen Strukturen im Kinder- und Schülerladen.

Leitung

Sandra Ohl
Fachberatung im DaKS

Termin

Mittwoch, 27.11.2024 von 18:00 bis 21:00 Uhr

Ort

DaKS, Crellestr. 19/20 (2. Hof, 1. OG), 10827 Berlin

Kosten

kostenfrei pro Person für Läden, die am Beratungsfonds beteiligt sind
kostenfrei pro Person für DaKS-Mitglieder ohne Beratungsvertrag