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Zweierlei Infektionsschutz: Corona und Masern

Der Infektionsschutz hält die Berliner Kitas, Horte und Schulen gleich in zweifacher Hinsicht in Atem.

Zum 1.3.20 ist die Masernimpfpflicht in Kraft getreten. Der DaKS hat seine Mitglieder dazu seit längerem informiert. Seit dem 26.2.20 liegen nun auch die Informationen des Senats dazu vor. Wir dokumentieren hier das Informationsschreiben des Senats an die Kitas mit dazugehöriger Konstellationsübersicht. Inzwischen gibt es auch eine spezielle Infoseite der Senatsjugendverwaltung zur Masernimpfpflicht (mit allen Infos für Kitas, Horte und Schulen). Die DaKS-Info zur Masernimpfpflicht finden unsere Mitglieder im internen Bereich. Wichtiges in Kürze: Ab 1.3.20 gilt die Impfpflicht für neu aufzunehmende Kinder und neue Beschäftigte. Alle, die schon da sind, haben Zeit bis zum 31.7.21. Die Impfpflicht gilt erst, wenn man länger als 4 Wochen in einer Kita tätig ist, und sie gilt nicht für gelegentliche Elterndienste.

Außerdem ist das Coronavirus in Berlin angekommen. Auch dazu gibt es inzwischen eine Infoseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit allen relevanten Infos. Spezielle Handlungsanweisungen für Kitas hat der Senat hier zusammengetragen. Auch hier Wichtiges in Kürze: Bei der zentralen Informationshotline 030/9028-2828 kann man fragen, ob man sich testen lassen sollte. Sie ist nicht für Kita- oder Schulschließungen zuständig. Dies machen die bezirklichen Gesundheitsämter.
Gibt es einen konkreten Verdacht oder gar einen bestätigten Infektionsfall in der Einrichtung, so ist dieser unverzüglich dem bezirklichen Gesundheitsamt mitzuteilen. Dieses (und nur dieses) entscheidet dann über weitere Maßnahmen. Neben der Meldung an das Gesundheitsamt müsst Ihr auch die Kitaaufsicht informieren. Das Gesundheitsamt wird Euch auch kontaktieren, wenn ein Arzt eine Infektion direkt dorthin gemeldet hat und der/die Betroffene in Verbindung mit Eurer Einrichtung steht. Sie fordern dann Daten von sog. Kontaktpersonen ab. Haltet deshalb Euer Kontaktdaten auf dem Laufenden.
Wenn das Gesundheitsamt die Schließung Eurer Einrichtung anweist, müsst Ihr dem Folge leisten. Über eine angeordnete Schließung von Amts wegen müsst Ihr auch die Kitaaufsicht informieren. Die Finanzierung über die Kita-Gutscheine läuft weiter, die Freistellung der Erzieher*innen von der Arbeit ist eine bezahlte Freistellung, aber es darf im Rahmen von Home-Office dann andere Aufgaben geben (z.B. Konzeptarbeit, Dokumentation aufbereiten, Projekte vorbereiten).
Weitere Infos gibt es bei der Senatsgesundheitsverwaltung.

Wir sind keine Infektionsschutzexperten und auch Ihr müsst es nicht sein. Deshalb sollten bei Fragen zuerst die offiziellen Infoseiten (Senatsseiten siehe oben, Robert-Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bundesministeriums für Gesundheit) und die Gesundheitsämter konsultiert werden. Wir werden versuchen, diese Informationen einigermaßen aktuell zu halten.